Wir kümmern uns um Ihren Anspruch und sorgen für Ihr Recht!
Viele österreichische Banken haben in der Vergangenheit unzulässige Bearbeitungsgebühren für Kredite verrechnet.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass solche Pauschalgebühren rechtswidrig sein können. Das bedeutet: Sie haben möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung!
Wird die Rückforderung der von Ihnen bezahlten Kreditbearbeitungsgebühr nach kostenfreier Prüfung als überwiegend wahrscheinlich eingestuft, kümmern wir uns um den gesamten Prozess und finanzieren das Verfahren (ab einer Gebührenhöhe iHv. € 1.000 möglich). Sie tragen keinerlei finanzielle Risiken – auch im Verlustfall deckt AdvoFin alle Kosten.
Nur im Erfolgsfall erhalten wir einen Anteil am für Sie effektiv erzielten Erlös in Höhe von 38,5 %.
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So einfach funktioniert die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr mit AdvoFin
Sie melden sich hier auf der Projektseite unverbindlich zur Prozessfinanzierung mit AdvoFin an.
Das ist innerhalb von 5 Minuten erledigt – Sie benötigen dazu keine Unterlagen.
AdvoFin und die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess und nehmen kurzfristig mit Ihnen in Bezug auf notwendige Informationen bzw. Unterlagen Kontakt auf.
Ist nach Prüfung Ihrer Daten eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr möglich, übernimmt AdvoFin die gesamte Organisation und finanziert die Anspruchsverfolgung durch einen hochspezialisierten Rechtsanwalt für Sie.
Nur im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Risikos und die Finanzierung sämtlicher Kosten 38,5 % des für Sie effektiv durchgesetzten Betrages.
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